Tiertransporte Thomas Korrmann

Tierschutz

Die Tierschutzgesetze wurden bis heute durch neu erlassene Gesetze verbessert. So wurde am 24. Juli 1972 ein neues Tierschutzgesetz verkündet, das mehrfach geändert und zuletzt am 18. Mai 2006 neu gefasst wurde. In § 90a BGB wird seit 1990 ausdrücklich festgestellt, dass Tiere keine Sachen sind. Allerdings sind auf sie grundsätzlich die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. Helmut Heinrichs beschreibt den Paragraphen daher als eine „gefühlige Deklamation ohne wirklichen rechtlichen Inhalt“. Am 26. Juli 2002 wurde im Plenum des Bundestages das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert, nachdem dies 2000 noch abgelehnt worden war. Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet nun: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

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