| Transporte von lebenden Tieren:
Bescheinigung über die Sachkunde gem. § 13 Absatz 3 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV 11.6.1999) erteilt am 20.06.2006.
Prüfungsnachweis nach § 13 Abs. 5 TierSchTrV vom 21.06.1999 abgelegt am 16.06.2006.
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Transporte von kranken Tieren in die Tierklinik Ihrer Wahl
. Fachgerechte Transporte über große Entfernungen bei Umzug, Ver- oder Einkauf von Tieren
. Transporte von Tieren zu Zuchtzwecken, z.B. Zuchtbullen, Hengste und Stuten
. Überführungen zu Landwirtschaftsausstellungen
. Transporte von Tieren zu Schlachtzwecken
Transporte von toten Tieren:
Unsere Fahrzeuge sind speziell ausgestattet, vom Amtstierarzt abgenommen und genehmigt.
. Überführung von toten Tieren zur Pathologie
. Eilsendungen von Blut- und Gewebeproben
. Transporte von toten Klein- und Großtieren zum Tierkrematorium, auch Sammeltransporte als Service für Tierärzte und Tierkliniken
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