Transporte von lebenden Tieren:
Bescheinigung über die Sachkunde gem. § 13 Absatz 3 Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV 11.6.1999) erteilt am 20.06.2006.
Prüfungsnachweis nach § 13 Abs. 5 TierSchTrV vom 21.06.1999 abgelegt am 16.06.2006.
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Transporte von kranken Tieren in die Tierklinik Ihrer Wahl
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- Fachgerechte Transporte über große Entfernungen bei Umzug, Ver- oder Einkauf von Tieren
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- Transporte von Tieren zu Zuchtzwecken, z.B. Zuchtbullen, Hengste und Stuten
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- Überführungen zu Landwirtschaftsausstellungen
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- Transporte von Tieren zu Schlachtzwecken
Transporte von toten Tieren:
- Unsere Fahrzeuge sind speziell ausgestattet, vom Amtstierarzt abgenommen und genehmigt.
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- Überführung von toten Tieren zur Pathologie
- Eilsendungen von Blut- und Gewebeproben
- Transporte von toten Klein- und Großtieren zum Tierkrematorium, auch Sammeltransporte als Service für Tierärzte und Tierkliniken
Weitere Dienstleistungen:
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- Stückguttransporte
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- Landwirtschaftliche Lohnarbeiten
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- Dienstleistungen mit Fremdtechnik im Güterkraftverkehr
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- Umsetzen von Wohnwagen und Booten